Immobilie verkaufen nach der Scheidung – Hämmerling-Serfass Immobilien

Immobilie verkaufen nach der Scheidung

Immobilie verkaufen bei Scheidung

Eine Scheidung ist oft keine schöne Angelegenheit und wirft neben emotionalem Stress auch finanzielle Fragen auf. Ein großer potenzieller Streitpunkt ist das gemeinsame Haus oder die gemeinsame Wohnung. Natürlich hängen viele Erinnerung an einer gemeinsamen Wohnung, weshalb allein deswegen der Verkauf schon Nerven aufreibend ist. Aber natürlich muss auch geklärt werden, wie die finanzielle Seite geklärt werden kann, sodass beide Seiten zufrieden sind.

In diesem Artikel finden Sie die wichtigsten Punkte, die Sie wissen sollten, wenn Sie sich mit dem Verkauf Ihrer Immobilie aufgrund von einer anstehenden Scheidung beschäftigen.

 

Welche Aufteilungsmöglichkeiten gibt es?

Zunächst ist zu klären, ob beide Parteien aus der Immobilie ausziehen oder eine Partei mit z.B. den Kindern in der Immobilie wohnen bleibt.

Wenn beide Parteien ausziehen und die Immobilie verkauft werden soll, dann handelt es sich um eine sogenannte Zugewinngemeinschaft, die man bei Heirat eingegangen ist. Das bedeutet, dass alle in der Ehe erworbenen Vermögenswerte bei der Trennung 50/50 geteilt werden. So würde auch der Ertrag aus dem Hausverkauf oder Wohnungsverkauf je zu 50% geteilt werden.

Wenn eine Partei zum Beispiel drin wohnen bleiben möchte oder die Immobilie aus anderen Gründen behalten möchte, dann ergibt sich die Möglichkeit der Ausgleichszahlung. Die Immobilie würde dann zu 100% einer Partei überschrieben und die andere Partei wird als Ausgleich ausbezahlt.

 

Was passiert mit dem laufenden Kredit?

Da die meisten Eheleute eine Immobilie über einen gemeinsamen Kredit finanzieren, ist natürlich auch zu klären, was mit den Restschulden bei einer Scheidung passiert. Grundsätzlich muss das Darlehen weiterhin getilgt werden und zwar von beiden Partnern. Wenn eine Partei den Zahlungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, kann die Bank seine Ansprüche bei beiden Partnern geltend machen.

Im schlimmsten Fall kann es zu einer Zwangsversteigerung kommen, wobei dies meist zu einem deutlich geringer Erlös führt.

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