Auswirkungen der aktuellen COVID-Maßnahmen auf Wohn- und Mieteigentum
Am 27. März 2020 hat die Regierung ein Gesetz verabschiedet, das die wirtschaftlichen Folgen der Krise in Grenzen halten soll. Das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ ändert einige existierende Gesetze vorübergehend ab.